Jugendgefährdende Orte
Auch öffentliche Plätze oder Gebäude unterliegen für Jugendliche gesetzlichen Bestimmungen. Völlig unabhängig, ob du nun 12, 15 oder schon 17 Jahre alt bist oder ob deine Eltern dabei sind - du darfst dich nicht an so genannten "jugendgefährdenden Orten" aufhalten. Andernfalls hat die Polizei, das Recht dich zum Verlassen aufzufordern und sogar das Recht, dich zu einem Erziehungsberechtigten zu bringen. Ein solcher jugendgefährdender Ort können z.B. Plätze sein, an denen mit Drogen gehandelt wird oder käuflicher Sex angeboten wird.
Taschengeld
Ein Recht auf Taschengeld hast du leider nicht. Obwohl das sicher sinnvoll wäre, musst du doch lernen mit Geld umzugehen (in dem Zusammenhang kann Lernen richtig Spaß machen ;-). Laut dem deutschen Jugendinstitut (DJI) lag im Jahr 2017 das Taschengeld monatlich im Durchschnitt ungefähr bei
15,50 - 18 Euro bei 10jährigen
18,00 - 20,50 Euro bei 11jährigen
20,50 - 23,00 Euro bei 12jährigen
23,50 - 25,50 Euro bei 13jährigen
25,50 - 30,50 Euro bei 14jährigen
30,50 - 38,00 Euro bei 15jährigen
38,00 - 45,50 Euro bei 16jährigen
45,50 - 61,00 Euro bei 17jährigen
ab 61,00 - 76,00 Euro bei 18jährigen
Wer weniger bekommt, kann diese Zahlen ja mal seinen Eltern als "Orientierungshillfe" geben ;-).
Jobben
Ab wann du dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, steht nicht im Jugendschutzgesetz sondern im Jugendarbeitsschutzgesetz und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist. Ab 13 Jahren ist es dann leichte Arbeiten erlaubt. Das sind z.B. Zeitungen austragen oder Nachhilfestunden geben. Diese entgeltliche Tätigkeiten dürfen aber nur zwischen 8 und 18 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt dies nicht mehr. Sie dürfen nun bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 - 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Erst ab 18 Jahren sind Akkord- und Nachtarbeit erlaubt.
Geschäftsfähigkeit
Ausnahmsweise gibt es hier mal keinen Unterschied zwischen 14 und 16jährigen, ja noch nicht einmal zwischen 11- und 17jährigen! Von deinem siebten Lebensjahr an bis zu deinem achtzehnten Geburtstag bist du bedingt geschäftsfähig. Das heißt, du darfst dir Sachen kaufen, die du dir mit deinem üblichen Taschengeld leisten kannst. Wenn du von deinem Taschengeld eine größere Summe ansparst, sind auch etwas größere Ausgaben gesetzlich erlaubt. Ungültig werden Verträge jedoch die eine größere Summe beinhalten oder auch Langzeitverträge (z.B. bei Handys). In solchen Fällen benötigst du das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Wählen und gewählt werden
Bei den großen Wahlen zählt deine Stimme in den meisten Bundesländern erst, wenn du 18 bist. Also bei Kommunalwahlen, Landtags- und Bundestagswahlen. Es sei denn, du wohnst in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein oder Niedersachsen. Dann darfst du schon mit 16 Jahren bei den Kommunalwahlen für einen Kandidaten und eine Partei stimmen. In Bremen darf mit 16 Jahren sogar bei Kommunal- und Landtagswahlen gewählt werden. Das passive Wahlrecht, also das Recht darauf sich als Kandidat aufstellen und wählen lassen zu können, hast du bei diesen Wahlen ebenfalls erst mit 18 Jahren und ebenfalls mal wieder mit einer Ausnahme: in Bayern und in Hessen erst mit einem Alter von 21 Jahren.
Religion
Bis du 12 Jahre alt bist, entscheiden deine Eltern, welcher Religion du angehörst. Danach kann dich niemand mehr zwingen, die Religion zu wechseln und mit 14 Jahren bist du "religionsmündig". Welchen Glauben du annimmst entscheidest du nun ganz allein.