Mit 16 Jahren darfst du in die Disco. Wenn du erst 15 bist, nur wenn ein Erziehungsberechtiger mitkommt. Oder reicht es auch, wenn ein Freund oder eine Freundin schon achtzehn ist? Gar nicht so einfach. Und die Eltern erzählen einem auch immer nur, was man nicht darf. Aber wissen die das wirklich genau?

Damit du genau bescheid weißt, ab wann du was darfst, findest du hier die gesetzlichen Regelungen zu Themen wie Piercings, Discobesuche, usw.


Ausgehen

Wie lange du draußen unterwegs oder bei Freunden sein darfst, unterliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen. Wann du zu Hause sein musst, können daher deine Eltern festlegen. Sie haben, die Aufsichtspflicht und können verantwortlich gemacht werden, wenn etwas passiert. Sie müssen dir aber auch ein normales Gemeinschaftsleben ermöglichen. Lies dazu auch "Das dürfen meine Eltern".


Discobesuche und Tanzveranstaltungen

Unter 16 darfst du nur in eine Disco, wenn eine personensorge-berechtigte oder erziehungsbeauftragte Person dabei ist. Ab 16 darfst du dich immerhin bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten. Danach heißt es nach Hause gehen. Das gilt auch, wenn ein Freund oder Freundin von dir schon volljährig ist. Ausnahmen gibt es aber bei Veranstaltungen von einem "anerkannten Träger der Jugendhilfe", das sind z.B. Jugendtreffs von Gemeinden, Vereinen oder der Kirche. Dann ist allen unter 16 die Anwesenheit bis 22 Uhr gestattet, für die 16- und 17jährigen ist um 24 Uhr Schluss. Außerdem kann die "zuständige Behörde" Ausnahmen genehmigen! Es kann sich also lohnen, euch mit dem Jugendbeauftragten der Gemeinde oder der Stadt in Verbindung zu setzen.


Kneipen, Gaststätten, Nachtclubs und Spielhallen

Wenn du unter 16 bist und dir zwischen 5 und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk in einer Gaststätte genehmigen willst - kein Problem, dann ist der Aufenthalt erlaubt. Ebenso, wenn du auf Reisen bist oder in dem Lokal eine Veranstaltung eines anerkannten Trägers stattfindet. Ansonsten gilt dasselbe wie für Discos: bis 14 Jahre nur in Begleitung, ab 16 Jahren nur bis 24 Uhr.

In Gaststätten, die als Nachtclubs oder als Nachtbar geführt werden, dürfen sich laut Gesetz weder Jugendliche noch Kinder aufhalten. Genauso verhält es sich auch mit Kneipen, die "vorwiegend dem Spielbetrieb" dienen. Gemeint sind damit Spielhallen und unter 18 ist der Zutritt nicht erlaubt. Kinder und Jugendliche dürfen nur auf Volksfesten, Jahrmärkten oder ähnlichem bei Spielen mit Gewinnmöglichkeiten mitmachen Und das auch nur, wenn die Gewinne einen geringen Wert haben.


Auf Konzerte gehen

Ob es an dem Gedränge und Geschiebe liegt? Konzerte gelten vor dem Gesetz nicht als Tanzveranstaltung, daher gelten hier auch nicht die zeitlichen Beschränkungen, die es bei Discothekenbesuchen gibt. Altersbeschränkungen können aber vom Veranstalter oder von der zuständigen Behörde angeordnet werden. Ist dies nicht der Fall, ist es euch rein rechtlich gesehen erlaubt, auf ein Konzert zu gehen. Die Erlaubnis eurer Eltern braucht ihr aber trotzdem



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