Sex

Die "Altersschutzgrenze" in Sachen Sex liegt bei 14 Jahren. Das bedeutet vor allem, dass sexuelle Handlungen mit unter 14jährigen rechtlich gesehen strafbar sind. Wenn du also 13 bist und dein Freund/deine Freundin 14 Jahre oder älter, dann können deine Eltern Anzeige erstatten und es muss strafrechtlich ermittelt werden. Im Normalfall wird aber rechtlich nichts passieren, wenn es sich um eine freiwillige sexuelle Beziehung zwischen ungefähr Gleichaltrigen handelt. Sex zwischen 13- und 16jährigen zum Beispiel.

Straffrei ist sexueller Kontakt, wenn beide Partner über 14 oder unter 18 Jahre alt sind. Dabei darf jedch keiner der Partner ein so genannter Schutzbefohlener sein. Sex zwischen einer 14jährigen und ihrem 17jährigen Freizeitbetreuer zum Beispiel. In diesem Falle wäre die "Schutzbefohlene" die 14jährige, die der Fürsorge und Obhut ihres Betreuers untersteht! Mehr dazu lest ihr hier.

Bis vor einigen Jahren wurde homosexueller Kontakt mit und unter minderjährigen noch strenger geregelt. Heute ist es so, dass für schwule und lesbische Jugendliche genau dieselben Bestimmungen gelten wie für alle anderen auch.

Generell gilt: Sex gegen deinen Willen ist eine Straftat und du hast das Recht dich zu wehren!


Die Pille

Die Entscheidung, ob du als Mädchen die Pille bekommst, hängt in erster Linie vom Arzt ab. Wenn du unter 16 bist und es liegen keine gesundheitlichen Bedenken vor, entscheidet der Arzt aufgrund deiner "psychischen Reife". Ab 14 Jahre bekommen daher viele Mädchen die Pille verschrieben. Ab 16 Jahren ist es deine Entscheidung.

Deinen Eltern darf dein Arzt aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nichts davon erzählen. Ärger bereitet dann aber manchmal die Bezahlung der Pille durch die Krankenkasse. Ihr benötigt die Chipkarte oder bei Privatversicherungen steht dann die Pille auf der Rechnung. Denn bis zur Volljährigkeit bist du bei der Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert. Nutzt daher die Alternative einer Beratungsstelle wie z.B. "pro familia", die euch untersucht und euch gegebenenfalls auch die Pille verschreibt.


Abtreibung

Wenn ein junges Mädchen schwanger geworden ist, darf sie allein entscheiden, ob sie das Kind bekommen möchte oder nicht. Es ist sogar so, dass sich eine Person strafbar macht, wenn sie die Schwangere bei ihrer Entscheidung unter Druck setzt.


Heiraten

Die Hochzeitsglocken dürft ihr ab einem Alter von sechzehn Jahren läuten lassen. Solange ihr unter 18 seid aber nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.


Ausziehen

Zuhause ausziehen darfst du, wenn du dort in einer Notsituation bist. Das kann Gewalt betreffen, große Schwierigkeiten zwischen dir und deinen Eltern und besonders auch sexuellen Missbrauch. Wende dich in solchen Fällen an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Da du bis zum 18. Lebensjahr noch einen Erziehungsberechtigten brauchst, übernimmt dann evtl. das Jugendamt deine gesetzliche Vertretung und entscheidet (mit dir zusammen) wo du wohnen willst. In solchen Fällen kommen meist Jugendwohngruppen in Frage, die nicht viel mit der gängigen Vorstellung eines Heims zu tun haben.


Urlaub

Ab 14 Jahren darfst du ohne deine Eltern auf Reise gehen, brauchst dazu aber die Erlaubnis deiner Eltern, die du am besten auch schriftlich dabei hast. Für Discobesuche und ähnliche Sachen gelten dieselben Bestimmungen, wie an eurem zu Hause.


Bestrafung von Jugendlichen

Wenn es um deine Rechte geht, soll nicht ausgeklammert werden, was passieren kann, wenn du gegen Recht verstößt. Bis 13 Jahre wird dir keine Strafe drohen. Auf jeden Fall möglich sind aber erzieherische Maßnahmen durch das Jugendamt oder durch Gerichte! Kein Freibrief also. Für deine Taten verantwortlich gemacht werden kannst du ab eine Alter von 14 Jahren, wenn man von dir verlangen kann, das Unrecht deines Handelns zum Tatzeitpunkt zu verstehen und nachvollziehen zu können. Ab 18 bist du voll für dein Handeln verantwortlich. Bis zum 21. Lebensjahr ist deine "Reife" ausschlaggebend dafür, ob für dich noch das mildere Jugendstrafrecht gilt oder nicht.



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